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"Es gibt auch falsche Urteile"

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00:00:00: GERICHTSREPORTER MORLING: Peter Schuster, Vorsitzender Richter am Berliner Landgericht seit Juni 2002. Sie waren Proberichter bei der Staatsanwaltschaft,

00:00:10: ab Juni 1985 waren sie dort, lernten noch Telefone mit Wählscheibe kennen... Wenn Sie jetzt gehen: Hat sich seitdem etwas verändert in Moabit?

00:00:20: VORSITZENDER RICHTER AM LANDGERICHT BERLIN, PETER SCHUSTER: Natürlich hat sich vieles verändert, aber im

00:00:23: Grunde genommen empfinde ich das nicht zu sehr. Gut, technische Möglichkeiten sind dazu gekommen, z.B. Internet, was gute Recherchemöglichkeiten bietet.

00:00:32: Aber die eigentliche Arbeit eines Strafrichters oder auch eines Staatsanwalts,

00:00:37: die ist gleich geblieben. Es sind Fälle zu entscheiden und das muss ein Richter tun.

00:00:47: Deshalb müssen all die Umstände und die Fakten durch den Kopf des Richters, sonst kann es nicht Grundlage seiner Entscheidung werden. Das hat sich nicht so sehr geändert!

00:00:58: MORLING: Also würden Sie sagen, alle sind gleich streng,

00:01:03: gleich objektiv und eigentlich sind sich die Richter, egal ob vor 50 Jahren oder heute, sehr ähnlich, weil die Strukturen ähnlich sind in denen sie sich bewegen und ihr Kopf und der Staat auch?

00:01:17: SCHUSTER: Also sicherlich haben sich die Entscheidungen auch geändert. Ich meine, dass auch Richter

00:01:23: im Allgemeinen - auf keinen Fall im Einzelfall - aber im Allgemeinen durchaus auch gesellschaftlichen Strömungen Rechnung tragen müssen.

00:01:32: Ich kann mich an Fälle erinnern, die ich in den 90er Jahren damals noch als Beisitzender Richter in Fällen sexuellen Missbrauchs ausgeurteilt habe.

00:01:41: Ich würde heute vielleicht die doppelte Strafe verhängen. Da hat sich auch etwas geändert,

00:01:47: das ist durchaus der Fall! Was ich meinte, ist letztlich die Arbeitsweise als solche: der Richter muss sich ein Bild machen und darauf seine Entscheidung stützen.

00:01:59: Und diese Tätigkeit  ist dieselbe, vor 30 Jahren und auch heute: man muss

00:02:07: Informationen bekommen und muss sich selber ein Bild machen. So steht es ja auch im Grundgesetz: die Entscheidungen

00:02:13: sind dem Richter vorbehalten. Eine Maschine kann ich von Grund auf neu konstruieren, aber dass das menschliche Gehirn und seine Arbeitsweise und diese Überlegung eben nicht - und das war vor 30 Jahren genauso.

00:02:24: Gut, die hatten vor 30 Jahren keine digitalen Bilder oder sonstwas,

00:02:28: aber ist die Arbeitsweise, dass der Richter sich ein Bild machen und sich von dem Angeklagten eine Überzeugung bilden musste.

00:02:36: die ist im Grunde genommen dieselbe. Ich habe immer scherzhaft gesagt, dass mir der Aktenleseautomat helfen würde.  Ich lege die Akte auf den Automaten, drücke auf den Knopf und habe sie gelesen. Das gibt es nicht, ich muss sie immer noch selber lesen,

00:02:49: ein Computer macht es noch schwierig, weil sehr viel mehr Informationen da drin sind. Aber es muss irgendwie in meinen Kopf, sonst kann ich nicht sagen, deswegen verurteile ich den Angeklagten. Das muss ich mir vorher

00:03:00: angucken und muss es also begreifen.

00:03:03: Das ist dasselbe wie vor 30, 40 Jahren. Das die Entscheidungen etwas anders sind, die Strafprozessordnung ist auch geändert worden usw., das ist klar! Aber im Kern meine ich, ist diese Arbeit

00:03:13: die gleiche geblieben.

00:03:15: MORLING: Ich muss nochmal nachfragen: Sie sagten, bei sexuellem Missbrauch würden Sie heute vielleicht bei manchem Fall als Vorsitzender (nicht mehr als Beisitzer wie damals, als sie begonnen haben), die doppelte Strafe verhängen. Läge das daran, dass die Gesetze sich verschärft haben oder daran,

00:03:29: das ein anderes Bewusstsein in der Öffentlichkeit geschaffen wurde oder woran könnte das liegen?

00:03:36: SCHUSTER: Gut, die Gesetze wurden auch verschärft. Man hat ja immer wieder die Strafrahmen erhöht und andere Straftatbestände eingeführt. Über solche Fälle urteile ich aber nun schon seit 15 Jahren nicht mehr.

00:03:44: Und nein! Es ist auch eine geänderte Einschätzung, jetzt unabhängig von den Gesetzen. Wenn ich mich an diese Fälle erinnere: wir haben ja immer geguckt, welche Strafe ist für welche Fälle

00:03:56: angemessen. Unseren Maßstab würde ich heute nicht mehr nehmen, da würde ich heute noch was drauf tun, Das ist geänderte Überzeugung.

00:04:05: MORLING: Liegt das dran, dass man mehr über die Auswirkungen von Missbrauch weiß und damit höhere Strafen verhängen muss, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen?

00:04:13: SCHUSTER: Das könnte man so sagen, ja! Das ist meine Meinung. Ob die nun richtig ist, weiß ich nicht, aber ich würde das tun. Änderungen in der Ansicht gibt es schon, ja.

00:04:22: MORLING: Ihr Vater war schon Jurist und Richter, sie sind Richter geworden. Warum haben Sie Jura studiert? SCHUSTER:  Ehrlich gesagt, eher aus Verlegenheit.

00:04:31: Das war nicht mein großes Ding, Ich wusste nicht so richtig, was ich machen sollte. Die ganzen Ingenieurwissenschaften waren mir zu mathematisch und ich war auch noch sehr jung.

00:04:41: Und dann habe ich mit Jura angefangen und wenn man erstmal damit anfängt, ist es dann auch irgendwie  schwierig aufzuhören. Nein, das war nicht so meine große Überzeugung. Später dann die Referendarzeit, die hat mir Spaß gemacht,

00:04:53: dann schon auch Einsicht in die praktische Tätigkeit.

00:04:57: Bei der Berufswahl Staatsanwalt oder Richter habe ich dann lange geschwankt. Den habe ich ergriffen, weil ich nicht für jemand anderen arbeiten wollte. Es hätte mich gestört, wenn ich dann gute Arbeit mache, damit ein anderer mehr Geld verdient. Das

00:05:10: wollte ich nicht! Ich wollte lieber in den Staatsdienst, dass ich gute Arbeit machen kann. Dann kriege ich das gleiche Geld, aber dafür kann ich dem Gemeinwohl irgendwie helfen.

00:05:19: MORLING: Wie ging ihr Berufsweg dann weiter?

00:05:22: SCHUSTER: Das war eine klassische Geschichte. Ich habe angefangen als Proberichter bei der Staatsanwaltschaft. Das war damals üblich, dass man nicht als Einzelrichter in einem Rechtsgebiet anfing. Das war im Juni 1985.

00:05:36: Zuerst bei der Staatsanwaltschaft und dann kam ich zum Amtsgericht Tiergarten; wie gesagt zuerst Staatsanwaltschaft, dann Einzelrichter beim Amtsgericht Tiergarten.

00:05:44: Danach hatte ich große Sorge vorm Zivilrecht. Ich wollte das überhaupt nicht und dachte, das kannst du nicht. Ich hatte auch anfangs Schwierigkeiten. Ich kam in eine sogenannte

00:05:55: O-Kammer, die allgemeine Zivilsachen machte. Aber nach ein paar Monaten hat mir das richtig Spaß gemacht. Dann kam ich zum Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.

00:06:05: Das war ja teilweise Dorfrichterei: beim Amtsgericht sind ja die Parteien oft anwaltlich nicht vertreten.

00:06:11: Die Verfahren dort zu führen war schon gut: Ich erinnere mich an einen Fall,

00:06:16: da wurde eine Patientin vom Zahnarzt in Anspruch genommen auf Bezahlung ihrer Prothese.

00:06:22: Sie wollte das nicht und sagte, die Prothese tauge nichts und drücke. Ich habe einen Bekannten, der Zahnarzt war, gefragt. Der sagte, das sind Anpassungsschwierigkeiten und die solle sich nicht so anstellen. Ich dachte, da rufst Du einen Sachverständigen.

00:06:33: Der sagte: Nein, die Prothese taucht nichts! Da wurde die Klage des Zahnarzts abgewiesen. Ich kann mich noch genau erinnern, wie die Frau die Prothese aus dem Tempotaschentuch puhlte und mir auf den Tresen legte (lacht). Das hat mir also auch Spaß gemacht.

00:06:48: Das einzige, was ich da nicht konnte, war das Mietrecht. Das habe ich dann danach in der Mietberufungskammer gelernt. Da dachte ich, jetzt kannst du wieder zum Amtsgericht.

00:06:58: Aber da kann ich nicht hin, sondern dann kam ich für drei Jahre in die Senatsverwaltung für Justiz,

00:07:04: was eine ganz interessante Zeit war. Dort habe ich am 6. November 1989 angefangen und dann ging es drei Jahre lang rund! Das war eine Zeit, wo dein viel passierte...

00:07:17: MORLING: Was mussten Sie dort machen? SCHUSTER: Da war ich zuständig in der Strafrechtsabteilung, zunächst für materielles Strafrecht und später dann

00:07:24: für´s Strafprozessrecht. Im Wesentlichen musste ich da große Gesetzesvorhaben begleiten, weil die Bundesländer über den Bundesrat

00:07:36: beteiligt waren. Da gab es also zwei große Gesetzesänderungsprojekte. Ja, das hat Spaß gemacht! Da bin ich also oft nach Bonn geflogen zu den Beratungen. Ja, so als junger Mann,

00:07:48: da war das ganz interessant. Natürlich auch die Zeit: die Justiz im Umbruch ein bisschen mitzukriegen, das war schon spannend!

00:07:56: MORLING: Sie hatten mit Bundesgesetzvorhaben zu tun. Können Sie sagen, was das für welche waren? SCHUSTER: Das Gesetz gegen Organisierte Kriminalität und das Rechtspflegeentlastungsgesetz. Das Gesetz gegen Organisierte Kriminalität war ein Entwurf aus Bayern.

00:08:11: Das Rechtspflegeentlastungsgesetz war,

00:08:14: glaube ich, eine Bundesinitiative die man zur Entlastung der Justiz machen wollte, auch gerade nach der Wiedervereinigung. Da gab es ja noch den großen Personalmangel in den neuen Ländern und auch in Berlin.

00:08:27: Da war der Gedanke, die Rechtspflege zu vereinheitlichen, um den Wiederaufbau der Justiz zu vereinfachen.

00:08:34: Aber das war ein dickes Ding! Alle Prozessordnungen wurden da angegangen, also nicht nur die Strafprozeßordnung. Da war politische Power dahinter!

00:08:42: MORLING: Sie kamen dann zum Landgericht? SCHUSTER:  Danach wollte ich dass, was ich in der Senatsverwaltung gemacht hatte, also viele Strafsachen zu bearbeiten, auch in der Praxis machen.

00:08:52: und wollte dann zum Landgericht in Strafsachen und bin dann hierher gekommen 1992. Wir waren erst eine Allgemeine Kammer und die Kammer wurde dann bald zur Jugendkammer. Das habe ich bis zum Jahr 2000 gemacht.

00:09:06: und dann ja dann ein Jahr Kammergericht zur Erprobung.

00:09:10: Und danach komme ich dann hier zurück und bin dann alsbald befördert worden und habe erst eine allgemeine Kammer geleitet und dann auch eine Jugendkammer und jetzt seit zehn Jahren Schwurgericht.

00:09:20: MORLING: Einer der für mich als Prozessbeobachter herausragendsten Fälle war der

00:09:26: Tod von Johanna Hahn: eine 22-jährige, die auf der Kantstraße in der City-West nach Hause und das Fahrrad über die Straße schieben wollte, wurde.

00:09:40: erfasst von einem Auto mit drei jungen Männern,

00:09:44: die gerade Werkzeug geklaut hatten. Das lag hinten im Kofferraum und sie flüchteten vor insgesamt sieben zivilen Fahrzeugen

00:09:53: der Polizei, glaube ich. Entsprechend schnell fuhren sie dann mit über 80 Stundenkilometern durch Charlottenburg und dabei erfassten Sie Johanna Hahn.

00:10:02: Sie mussten darüber urteilen in ihrer Schwurgerichtskammer, wie die jungen Männer zu verurteilen sind. Wie war der Ausgangspunkt für Sie?

00:10:11: SCHUSTER: Das ist eine ganz interessante Sache:

00:10:14: Angefangen hatte das mit dem Kudamm-Rasern. Das war Staatsanwalt Fröhlich, der das hier einmal wegen eines (vorsätzlichen) Tötungsdelikts angeklagt hat. Das hat er auch zu Recht gemacht, das sind schwierige Fälle:  zum einen

00:10:25: passt das bei den Verkehrssachen mit dem (Anklagen eines vorsätzlichen) Tötungsdelikt(s) meiner Meinung nach nicht so ganz, weil derjenige der da rast,

00:10:35: will natürlich

00:10:36: keinen Unfall machen. Im Fall "Hahn" will er vor der Polizei entkommen oder bei dem Kudamm Rasern will er das Rennen gewinnen. Das ist ja gerade das, was er nicht will: dass es kracht -  zumal, wenn es dann noch sein hochwertiges Auto ist, was dabei kaputt geht!

00:10:48: Das will er eigentlich nicht. Auf der anderen Seite sind das so schwere Verstöße und die Folgen sind so schwer,

00:10:55: dass da Strafen (früher war die Höchststrafe da fünf Jahre, von dreieinhalb Jahren oder so) einfach zu niedrig waren;  also das entsprach nicht dem Gerechtigkeitsempfinden.

00:11:05: Deshalb finde ich es richtig, dass man also in krassen Ausnahmefällen oder auch bei Verkehrsdelikten auch wegen Tötungsdelikten.

00:11:12: verurteilt. Aus dem Bekanntenkreis ist mir einmal ein Fall erzählt worden: da ist ein junger erwachsener Mann , also nicht mehr Heranwachsender, den hat mir gerade den Führerschein weggenommen wegen Alkohol und Drogen usw. Und was macht er dann? Er säuft, kifft,

00:11:26: ist hackezu und rast dann mit dem Auto los,

00:11:29: fliegt aus der Kurve. Aber da geht gerade ein Rentner entlang. Der ist da gerade hingezogen, er ist gerade vor ein paar Monaten in Rente gegangen. Mausetot. Der hat dreieinhalb Jahre gekriegt. Das fand ich zu wenig!

00:11:39: Ihm war der Führerschein weggenommen, Fahrerlaubnis entzogen worden wegen Alkohol und Drogen. Was macht er

00:11:44: kurz danach? Er schnappt sich ein Auto und mit Alkohol und Drogen und viel zu hoher Geschwindigkeit fährt er den Rentner tot...

00:11:50: Das passt nicht! Aber trotzdem: diese Fälle sind schwierig! Das galt auch bei dem Fall "Johanna Hahn", der war krass! Wir konnten es nicht feststellen, aber die Begehung dieses Diebstahls deutete auch darauf hin,

00:12:05: dass die das nicht das erste Mal gemacht hatten: also am helllichten Tage ein Werkzeugfahrzeug aufzubrechen und die schönen Hilti - Maschinen rauszuholen,

00:12:13: das hatte schon eine gewisse Professionalität! Und dann rast er los... Die Polizei hatte ihn mustergültig eingekeilt und er bricht dann aus über ein Geländer auf dem Mittelstreifen.

00:12:24: Und auch nachdem der Unfall passiert war, da an der Kantstraße (er wird es garnicht gemerkt haben, dass er sich dabei das Fersenbein gebrochen hatte),

00:12:31: rennt er noch weg. Als die Polizei ihn einholt, leistet er noch Widerstand und erst als ihm auf den Kopf hauen, da gibt er dann auf. Fast wie ein wildes Tier entzieht er sich der Festnahme.

00:12:42: Hinterher sind zwei Menschen tot, auch sein Beifahrer, der war 18 oder 19.

00:12:47: Er ist zwei Tage später gestorben. Das ist auch so ein Fall da, hätte ich diese dreieinhalb Jahre auch nicht  angemessen gefunden.

00:12:54: Und der erfüllte dann den Tatbestand des Mordes unserer Auffassung nach und wir haben auch so geurteilt. Das

00:13:02: ist eine harte Strafe, wobei es auch kein Ermessen für den Richter gibt, keine Strafzumessung. Der Gesetzgeber schreibt vor wenn es da keine Milderungsgründe gibt,

00:13:12: der Tatbestand erfüllt ist (also keine vertypten Milderungsgründe, die einen anderen Strafrahmen

00:13:17: ermöglichen), dann ist die Strafe eben die lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Richter ist an das Gesetz gebunden. Das haben wir dann so ausgeteilt. Wir haben allerdings auch in dieses Urteil hineingeschrieben,

00:13:30: da kann ich mich noch genau daran erinnern, wenn hier eine Strafzumessung möglich wäre, dann wäre zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass er erst 22 Jahre alt

00:13:40: war zur Tatzeit, dass es also eine spontane Tat war. Der hatte es ja nicht geplant, das war ein sogenanntes "Augenblicksversagen".

00:13:48: Und er war auch betroffen von der Tat, also von den Folgen. Das mag ihm dann irgendwann einmal im Vollstreckungsverfahren nutzen dass er also,

00:13:57: wenn er sich gut benimmt, dann irgendwann einmal entlassen werden kann. Aber die Entscheidung "lebenslange Freiheitsstrafe" die war richtig und

00:14:07: ich habe da auch überhaupt keine Bedenken. MORLING: Da lese ich aus ihrer Sicht einen Vorsatz des Täters heraus. Für Menschen, die nicht jeden Tag hier sind, wirkt das, was Sie sagen vielleicht ein bisschen, als

00:14:16: ob Sie freie Entscheidung haben, wie Sie das Strafmaß legen. Aber Sie sind ja, wie Sie auch sagen, an Recht und Gesetz gebundenm  das heißt, sie müssen einen Vorsatz nachweisen, obwohl es "nur"

00:14:26: ein Verkehrsunfall ist. SCHUSTER: Wir haben hier den Vorsatz unter anderem damit begründet,

00:14:33: dass er mit aller Macht aus dieser Festnahmesituation ausgebrochen ist und, was ich eben schilderte, dann hinterher als man ihn dann hatte, als

00:14:41: das Auto denn nicht mehr weiter fuhr, auch noch versuchte,  nach allen Kräften zu entkommen. Da haben wir gesagt,  wenn einer das

00:14:48: so macht, dann ist ihm das auch egal, ob er bei seiner Polizeiflucht jemanden tot fährt. Das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich so akzeptiert,

00:14:56: Aber ich sage es noch einmal: diese Verkehrsfälle sind wirklich schwierige Grenzfälle. Das kann man nicht auf jeden Verkehrsunfall anwenden. In einem anderen Fall haben wir gesagt: Nein, da sehen wir keinen

00:15:09: Tötungsvorsatz und haben also zu einer geringeren Strafe verurteilt. Das sind schwierige Fälle, aber es ist richtig, dass das einmal angepackt wurde,

00:15:18: weil es da auch Fälle gibt,

00:15:20: die einfach nicht angemessen bestraft wurden. Deshalb mache ich ja Verkehrsrecht nicht gerne, denn die Folgen sind immer sehr schwer und in vielen Fällen ist das Verschulden des Täters gering: Der Lastwagenfahrers, der den Schulterblick unterlässt,

00:15:33: Ist kein Schwerverbrecher, aber Mutter und Kind sind platt wie Briefmarken... Deshalb habe ich die Sachen nicht gerne gemacht beim Amtsgericht Tiergarten.

00:15:40: MORLING: Im Prozessor saßen ja auch die Mutter von Johanna, der Vater, die kleine Schwester und der große Bruder.

00:15:48: Wie ist das für einen Richter?

00:15:50: Sie sind ja fünf insgesamt: drei Berufsrichter (und zwei Schöffen), aber Sie sind der Vorsitzende. Wie ist das für einen Richter, wenn da die Eltern und Geschwister sitzen,

00:15:59: nicht randalierend, nicht in Schmerzen aufgelöst scheinen, was ist vielleicht leicht macht, Distanz zu schaffen, sondern ganz ruhig dasitzen, der Verhandlung folgen

00:16:10: und

00:16:11: denen man ansieht, dass sie eigentlich ihre Gerechtigkeit wollen (was nicht von Hass geprägt sein muss und auch nicht war), was man in den Interviews sehr gut gesehen hat.

00:16:23: Beeinflusst das ihr Gefühl, ihr Urteil? Das Strafmaß wird es wahrscheinlich nicht beeinflussen, oder doch? ich weiß nicht.

00:16:30: SCHUSTER: Es ist deren gutes Recht, dort zu sein. Ich finde es auch richtig, dass sie dort sind.

00:16:35: Was soll ich dazu sagen? Es ist einfach noch einmal ein Anreiz, meine Arbeit gut zu machen. Da ist eben auch die andere Seite, nicht nur der Angeklagte.  Dann muss ich die Verhandlung führen und versuchen,

00:16:48: beiden Seiten gerecht zu werden. Große Schwierigkeiten habe ich

00:16:54: damit nicht. Natürlich: man fühlt sich doch schon betroffen, das geht einem auch nahe. Aber was soll ich da machen? Ich muss meine Arbeit machen, muss das Verfahren führen -

00:17:03: und das mache ich! MORLING: Es gibt Kollegen, es gibt die Familie. Vielleicht erzählen Sie ihnen nicht die Einzelheiten aus den Prozessen, was Sie ja auch nicht dürfen.

00:17:10: Sie hören dann vielleicht Meinungen. Werden Sie da nicht emotional beeinflusst und schlägt sich das nicht irgendwie dann in der Verhandlung eventuell nieder oder in der Betrachtungsweise der Verhandlung?

00:17:22: SCHUSTER: Es wäre eigentlich nicht richtig, wenn ich sagen würde, die Anwesenheit

00:17:27: der Geschädigten - es müssen ja nicht immer wie bei Tötungsdelikten die Hinterbliebenen sein - vielleicht sind es die wirklich Geschädigten, die eine schreckliche Tat erlebt haben.

00:17:37: Wenn die in der Hauptverhandlung sind, ganz unbeeindruckt kann man davon nicht sein!

00:17:43: Zu sehr darf das mein Urteil natürlich nicht verändern!  Ich kann also nicht sagen, wenn der Geschädigte nicht da ist, dann kriegt der Angeklagte eben nur Bewährung und wenn er kommt, dann kriegt er fünf Jahre...Das darf natürlich nicht so sein!

00:17:56: Aber völlig unabhängig davon kann man nicht sein. Das ist ja auch gar nicht verkehrt, ich muss auch die Opferperspektive berücksichtigen.

00:18:04: Wenn ich dann mitkriege, dass das Opfer auch heute noch von der Tat betroffen ist und es Interesse an diesem Verfahren hat.

00:18:12: Das sind ja auch objektive Dinge, die durchaus den Richter auch berücksichtigen kann.

00:18:18: Aber jede emotionale Beteiligung da zu leugnen und zu sagen, ich mache mein Verfahren und halte mich an das Gesetz und an sonst gar nichts

00:18:27: ist auch nicht richtig. So ist es nicht. Aber wie gesagt: es muss in Grenzen bleiben! Ich kann mich da an einen Fall erinnern

00:18:33: da spielten noch Drogen eine Rolle. Der Geschädigte hatte den Täter unter Drogen gesetzt und dann hatte der ihn gestochen. Der Geschädigte war in der Schweiz und ist nicht gekommen (zum Prozess). Er war auch nicht zur Polizei gekommen.

00:18:47: Dann denkt man sich schon: Man, wenn man mir in den Bauch gestochen hätte, ich wäre gekommen! ... Also irgendwie fand ich das komisch und dann ist man auch geneigt, mehr positive Dinge bei dem Angeklagten zu sehen.

00:19:01: Umgekehrt habe ich auch einmal so einmal eine völlige Überraschung mit einer betroffenen Frau von einem Sexualdelikt erlebt. Ja, das beeinflusst, völlig unbeeindruckt ist man da auch als Richter nicht. Das  ist ja auch in Ordnung, warum nicht?!

00:19:12: MORLING: Können Sie das bitte  einmal ausführen mit der betroffene Frau, dem Opfer? SCHUSTER:  Jetzt bin ich ja nun nicht mehr tätig, jetzt kann mich keiner mehr wegen Befangenheit ablehnen! Das war einmal...

00:19:21: Ein Finanzbeamter ging zu einer Prostituierten

00:19:26: und wollte sie vergewaltigen.  Er hatte sich sogar auf einem Zettel aufgeschrieben, was er machen wollte: zuerst ihr in den Magen schlagen, dann wollte er sie fesseln und dann alle möglichen Dinge mit ihr machen.  Die Frau hatten wir bei uns als Zeugin gehört und sie

00:19:39: machte dann ganz überraschend einen sehr guten Eindruck. Erst denkt man "Ach...", aber nein!  Sie sagte: Wir sind beide arbeitslos geworden und dann haben wir das versucht. Nach diesem Vorfall habe ich dann sofort aufgehört. , der dich nicht liebt die besagt die wir wissen beide arbeitslos geworden und und dann haben wir das versucht und und nach diesem Vorfall habe ich sofort damit aufgehört. Sie machte dann überraschend einen

00:19:52: sehr guten Eindruck, einen ganz anderen Eindruck, als wie man ihn nach der Aktenlage hatte und dann weiß ich noch:

00:20:00: Das war so auf der Kippe, ob der noch eine Bewährung kriegt oder nicht.  Und ich wusste (in der Verhandlung), dass die Frau da ist. Ich hätte ihr ins Gesicht sagen müssen "zwei Jahre mit Bewährung"...

00:20:11: Und dann weiß sie ganz genau, dass das irgendwie wie ein Schulterschlag ist (für den Angeklagten):  "Lieber Mann ist gut, komm, kannst nach Hause gehen!" Und dann

00:20:20: haben wir uns, wir waren ja auch zu viert (mit zwei Berufsrichtern) wahrscheinlich, entschieden, ihm keine Bewährung zu geben. Dann wurden also zwei Jahre ohne (Bewährung) ausgeurteilt und es ist auch rechtskräftig geworden.

00:20:30: Ich kann mich wirklich noch an meine Emotionen nur erinnern: die Strafe war auch in Ordnung. Sie ist auch vom Bundesgerichtshof geprüft worden. Er hat nicht zuviel gekriegt, da hab ich auch aufgepasst.

00:20:42: Aber: wenn die Frau nicht da gewesen wäre und wenig Interesse gezeigt hätte oder eben nicht diese Betroffenheit gehabt hätte... Das ist ein Strafzumessungsgesichtspunkt, ein ganz zulässiger Strafzumessungsgesichtspunkt, diese Betroffenheit des Opfers; dann hätten wir vielleicht gesagt: dann kriegt er noch seine Bewährung.

00:20:56: Aber ich kann mich an meine Emotionen erinnern, dass ich sagte: Jetzt rausgehen und zu sagen "zwei Jahre mit Bewährung" und da hinten sitzt die Frau, die wirklich geschädigt war. Das wollte ich nicht!

00:21:07: MORLING: 2018, im April, haben Sie mit ihrer Kammer das Urteil gesprochen im

00:21:13: sogenannten "Tiefkühlmord". Wegen Raubmodes an einem 80 jährigen Rentner im Prenzlauer Berg war ein früherer Nachbar, ein 56-jähriger Trödelhändler

00:21:23: vor Gericht. Lebenslang muss der ins Gefängnis und der 56-Jährige hatte, so ihre Überzeugung, den Senior erschossen,

00:21:30: die Leichte zehn Jahre lang in einer Tiefkühltruhe aufbewahrt, um seine Rente zu kassieren.

00:21:36: Der Angeklagte habe das Vertrauen des getöteten Seniors besonders verwerflich ausgenutzt und dessen Rente zehn Jahre lang kassiert, ebenso die einer anderen Seniorin, die seit 2001 schon spurlos verschwunden war. Insgesamt 385.000

00:21:51: € waren verschwunden.

00:21:54: Weil das Gericht auch die "Besondere Schwere der Schuld" des Angeklagten feststellte, kann nicht nach 15 Jahren überprüft werden, ob er entlassen werden kann.

00:22:02: In seinen letzten Worten sagt aber der Angeklagte,

00:22:05: also kurz bevor Sie das Urteil beraten haben: "Ich habe Heinz nicht umgebracht und keinen anderen!" hat er wirklich gesagt.

00:22:14: Haben Sie denn keine Skrupel wenn sie so etwas hören trotz der Beweisaufnahme die ist da gab.

00:22:20: SCHUSTER: Nein in dem Fall nicht, habe ich nicht! Grundsätzlich darf ich nur verurteilen, wenn ich davon überzeugt bin - und das heißt ne ganze Menge, die richterliche Überzeugung -

00:22:30: das er es gewesen ist! In dem Fall bin ich völlig überzeugt, dass er es gewesen ist. Also: ganz klar nein, der kriegt die vom Gesetzgeber vorgesehene Strafe und auch zu Recht!

00:22:40: Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen gerne die aus meiner Erinnerung bemerkenswerten Umstände dieses Falles noch einmal schildern? MORLING: Ich bitte darum! SCHUSTER: Das ist ein zweiter Fall, der durch einen Zufall aufgeklärt wurde!

00:22:55: Es gab dort einen Nachbarn der behauptete, aus dieser Wohnung würde es stinken. Alle hielten den für verrückt, der war aber vielleicht garnicht verrückt, ich weiß es nicht.

00:23:05: Ich kann mir aber vorstellen, dass in der Wohnung immer wieder das Geruchsknie im Badezimmer im Knick trocken fiel und dann stinkt es wirklich.

00:23:13: Und wenn man dann Wasser drauf gießt, dann stinkt es wieder nicht.

00:23:16: Das kann so gewesen sein. Ich glaube, der Mann wohnte in der Wohnung da drüber. Der Mann sagte immer, es stinkt da. Dann hat er es geschafft,

00:23:27: zwei Polizeibeamte dazu zu bewegen, durchs Fenster einzusteigen - ziemlich gewagt, rechtlich will ich das nicht prüfen!

00:23:35: Und dann weiß ich noch genau: die Wohnung wirkt aufgeräumt, nicht gerade bewohnt, aber auch nicht verwahrlost, so aufgeräumt, als wenn jemand längere Zeit verreist ist.

00:23:47: Dann sagte der Polizeibeamte noch, ich habe mir angewöhnt,

00:23:50: bei alten Leuten immer im Kühlschrank (der war abgestellt) zu schauen, ob die noch Essensvorräte haben. Er hat dann, als  sie schon wieder raus wollten, noch einmal den Deckel von der Tiefkühltruhe aufgemacht...

00:24:02: Ohne diesen Nachbarn, den meiner Meinung nach alle zu Unrecht beschimpft hatten, er würde spinnen, wäre das Ganze nicht rausgekommen! MORLING: Die Tiefkühltruhe stand doch aber im Wohnzimmer? SCHUSTER: Ich glaube, die stand im Wohnzimmer.

00:24:14: Die hattte der Täter gebraucht gekauft und dann ist sie 10 Jahre lang unentwegt gelaufen.

00:24:21: Ich könnte jetzt den Hersteller nennen, aber da man eigentlich damit nicht Reklame machen kann,

00:24:27: nützt es auch dem Hersteller nichts. Aber das war ein solides Teil. Und das das eine, dass das wirklich am seidenen Faden hing, dass die Tat aufgedeckt wurde!

00:24:39: Der Täter hatte

00:24:41: Koffer in die Wohnung gebracht. Er war offenbar dabei, die Leiche zu entfernen. Alles deutete darauf hin, dass er das vorhatte und daran gehindert worden ist.

00:24:50: Aber wenn die Leiche weg gewesen wäre, dann wäre man ihm ja nicht mehr auf die Schliche gekommen! Das zweite ist,

00:24:57: dass die Polizei das außerordentlich sorgfältig ermittelt hatte. Die haben alles da gecheckt, unter anderem auch, wo diese Tiefkühltruhe gekauft wurde, wo die herkam. Sehr gute Ermittlungen!

00:25:07: Damit war der Angeklagte eigentlich genagelt. Ich hätte nicht gewusst, wie er da wegkommen sollt. Ich hatte mir gedacht, wenn er ein Geständnis ablegt,

00:25:15: dann kriegt er Lebenslang - es geht nicht anders, wegen der Habgier -  aber die "besondere Schwere der Schuld" müssen wir dann nicht feststellen. Das hatte ich mir so vorgenommen.

00:25:25: Aber nein! Dann wurde es erst einmal bestritten. Am 23.(!) Verhandlungstag wird dann zugegeben, die Rente kassiert zu haben und den Rentner eingefroren zu haben, alles gemacht zu haben - nur ihn nicht erschossen zu haben...

00:25:35: Ich dachte: man, das hättest du auch einmal eher sagen können! 23 Tage haben wir uns mit Urkunden und sonstwas beschäftigt und jetzt räumt er alles ein!

00:25:44: Dann sagte er, nein, ich bin in die Wohnung und dann saß er da schon: totgeschossen! Er schilderte das wie einen Selbstmord.

00:25:50: Aber erschossen war der in die Stirn. Und das auch nicht als

00:25:54: absoluter Nahschuss, sondern aus einer Entfernung von mindestens 50 cm. So erschießt sich kein Mensch selbst. Spuren, dass sonst jemand in die Wohnung gekommen war, gab es nicht.  Es hatte kein anderer die Schlüssel und es gab auch keine Einbruchspuren.

00:26:08: Also: das war meiner Meinung nach eine Schutzbehauptung! Deshalb habe ich auch keine Hemmungen.

00:26:14: Ich hätte mir das anders vorgestellt ist dachte bei der Beweislage Geständnis und keine Schuld schwere und versuchen.

00:26:22: Aber wie gesagt: ich hätte mir das anders vorgestellt! Der war ja sonst sozial integriert, ein bisschen faul und lebte in den Tag hinein, aber im Vollzug hätte der Angeklagte dann ganz gute Nummer machen können und wäre nach 15, 16 Jahren entlassen werden können...

00:26:34: Ich weiß nicht, ob das der Angeklagte oder die Verteidigung waren, aber, wie gesagt: Ich hätte ihm auch gerne weniger gegeben... Aber wenn sie nicht wollen, dann eben nicht.

00:26:42: MORLING: Das heisst, das Nachtatverhalten des Täters, also wenn er mit seinem Geständnis eingesehen hätte, dass es nicht so geht, wie er das gemacht hatte und gesagt hätte: "Es tut mir leid!"; das hätte ihm eine geringere Strafe eingebracht letztlich?

00:26:54: SCHUSTER: Gut, ich bin nun nicht alleine! Wir hätten es in der Kammer beraten müssen. Aber das war das, was ich mir so vorstellte.  Klar, das Nachtatverhalten, das Geständnis alleine, das wird immer falsch gesagt:

00:27:04: das REUIGE Geständnis wird strafmildernd berücksichtigt. Strafmildernd wird nicht das Geständnis berücksichtigt, dass es dem Richter ermöglicht, früher nach Hause zu gehen.

00:27:12: Das ist nicht der Strafzumessungsgrund! MORLING: Sie haben damals gesagt ich zitiere mal meiner Mitschrift: "Erschossen, zersägt, verpackt und in die Tiefkühltruhe verpackt.

00:27:23: Das finde ich gruselig!"  So sollen Sie damals im Urteil gesprochen haben. Sie sind zehn Jahre lang Vorsitzender einer Schwurgerichtskammer gewesen.

00:27:32: Man sagt immer, wenn man sich mit Dutzenden von Tötungsdelikten auseinandersetzen muss, um ein Urteil zu finden, ist einem eigentlich nichts Menschliches mehr fremd. Ist es

00:27:43: so inzwischen? Oder haben Sie immer wieder neue Fallkonstellationen entdeckt, neue Arten, wie die Täter mit Opfern umgehen, dass es Sie nach wie vor gruselt?

00:27:56: SCHUSTER: Beeindruckend und tragisch finde ich immer Fälle haben wir ja ab und zu in den Akten meistens nachts nach Messerstechereien wenn dann die

00:28:04: Opfer ins Krankenhaus kommen und man das ja durch die Gutachten dann auch in die Hauptverhandlung einführt dann notoperiert werden.

00:28:12: Mitunter stundenlang und dann doch versterben tu mir auch die Ärzte leid und das hat mich immer berührt also wenn es wirklich dann da noch noch alles versucht wird und,

00:28:22: Blutkonserven eine nach der anderen ich hatte einen Fall dabei glaube ich 40 Blutkonserven also die delete Polizei Tumblr Zeug gehört die sagten der der der OP-Saal dass der das schwammen da hat's nicht gereicht,

00:28:34: doch gestorben also das waren Philip wenn man das so geschildert bekam die haben mich schon betroffen gemacht.

00:28:40: Auf die Täter mal zurückkommt wie sie er tagelang bei den Prozessen vor sich hatten im Gerichtssaal man sieht ja den Menschen nicht an wozu sie fähig sind im Allgemeinen

00:28:50: was ist nach ihrer Tätigkeit und Schwurgerichts Vorsitzender das was sie als Menschenkenntnis,

00:28:59: vielleicht mitnehmen können dass sie alles für möglich halten dass sie nur in bestimmten Extremsituationen solche schlimmen Taten für möglich halten oder

00:29:09: haben sie da irgendwie etwas mitgenommen was sie ängstlich werden ließ was sie

00:29:14: bestärkte in ihrem vermeintlichen wissen zu welchen Handlungen Menschen fähig sein können was denken sie über die Täter zum einen.

00:29:23: In der Hauptverhandlung selbst lerne ich den Angeklagten nur wenig kennen.

00:29:30: Es ist Zeit was weiß ich 20 Jahren hier so Mode geworden dass die in den Hauptverhandlungen gar nichts mehr sagen sondern dass die Verteidiger irgendwelche Prosa vortragen und dann heißt es ja das ist meine Einlassung sonsten sagt er da die ganze Zeit nichts

00:29:45: das finde ich schade Strafprozessordnung.

00:29:49: Geht eigentlich auch von einem anderen Bild aus dass nach Anklageverlesung der Angeklagte sich einlassen kann und vernommen wird um dann auch eben seine Sicht.

00:29:59: Zu der Angeklagten Tat zu äußern werd häufig kommen diese Erklärung auch nicht zu Beginn des Prozesses sondern auch erst später

00:30:07: wie z.b. bei dem Tiefkühlen man da sind mein persönlicher Eindruck vom Angeklagten ist da

00:30:12: dünn nun kann ich mich nicht rausreden wir haben ja sehr häufig für die meisten Fällen auch psychiatrische Gutachten.

00:30:20: Und in dem Sachverständigen gegenüber äußern sie sich häufiger schon.

00:30:25: Also da kriege ich auch schon die Persönlichkeit des Täters vermittelt auf diesem Wege also die Frage so ein täterbild oder dass ich persönlich Sorge habe nein Zahl der Tötungsdelikte ist in Berlin den letzten 10 Jahren nicht gestiegen,

00:30:40: wir leben glaube ich hier immer noch in einer was das angelangt vergleichsweise sicheren Umgebung da gibt es andere Länder,

00:30:47: nicht nur Dritte-Welt-Länder oder so wo ich mir Angst hätte häufig das muss ich sagen bei den Fällen sind es zu spontane taten was auch wieder dann eigentlich beeindruckend ist.

00:30:59: Sag meine Güte also hättest du nicht diese Minute dich mal beherrschen können dann nehme ich die Folgen des ist dass die Folgen für das Opfer die Folgen für die Angehörigen des Opfers

00:31:09: aber es ist auch die eigene Familie des Angeklagten die in denen die betroffen ist also ich habe Taten ganz oft meistens sind es die Frauen.

00:31:18: Tut mir auch leid von dem die Karten für die ist die bricht auch eine Welt zusammen wenn plötzlich der Partner als Verbrecher im Gefängnis sitzt und dafür viele Jahre bleibt.

00:31:28: Und haben dieses finde ich auch nicht so vorgestellt und das waren oft Fälle Wulf ich dachte zu eine nutzlose Tat im Tiefkühl Fall das war ja ja bin ich davon überzeugt geplant und er hatte auch Nutzen davon zehn Jahren die Rente.

00:31:41: Aber diese nutzlosen Taten also die es nur Soße explosionsartig da begangen werden und niemanden was bringen rundum nur Schaden anrichten.

00:31:51: Die fand ich überflüssig.

00:31:55: Im Jahr 2013 haben sie mit ihrer Kamera den sogenannten Darkroom Mörder verurteilt der Täter war ein Referendar.

00:32:04: Ein Lehrer und noch dazu ein Rettungssanitäter was erinnern sie an den Fall was ist da du sonst bemerkenswert aus ihrer Sicht gewesen.

00:32:14: Das ist auch wieder so ein Fall der durch einen kleinen Zufall aufgeklärt werden konnte noch markanter als der Fall mit der Tiefkühltruhe.

00:32:24: Das erste Opfer war gefunden worden ein junger Mann tot.

00:32:28: Und in der Rechtsmedizin hat man nicht auf dieses Gift untersucht das war damals nicht Standard.

00:32:36: Er hatte also eine Leiche weil ich wusste nicht wo dran der gestorben ist dann gab es diesen versuchten Fall bei dem jungen Studenten auf dem

00:32:43: Hauptbahnhof dem der Täter dieses Gift beibrachte der dann aber von,

00:32:48: Hundehalter und die Sonntags morgens oder so Gassi ging in einem Buswartehäuschen gefunden wurde und gerettet werden konnte hat er Glück gehabt und da hatte man das Gift da hatte man auch.

00:32:59: Sogar damals noch schummrige Bilder von Überwachungskameras auf den der Täter gesehen wurde man hat ja auch den Zeugen der den Täter beschreiben konnte.

00:33:07: Aber man hatte keinerlei Hinweise wer das ist meine attraktiv den Zeugen und die Bilder von dem Täter aber man wusste nicht,

00:33:14: wer das sein könnte und wie wurde das Gift zu den Opfern zugefügt weil das überlege ich gerade wenn ich die Bilder von mir sehe,

00:33:21: bei dem Studenten der konnte das ja noch sagen den hat er in der S-Bahn getroffen und in dem Gespräch verwickelt und ihm dann also so ein Fläschchen,

00:33:28: kleiner Feigling 20 ml gegeben für mich her und und und und dann hat er durch gekippt und 5 ml sind schon möglicherweise tödlich,

00:33:37: 20 allemale wenn nicht ärztliche Hilfe rechtzeitig eingreift,

00:33:41: wie sagt man hatte jetzt den ersten Nummer noch gar keine Todesursache hatte weil man nicht auf dieses Gift untersuchte und den zweiten da hat der Mann keine Verbindung zum Täter,

00:33:50: und dann hat die Großmutter des ersten bei der Polizei angerufen und gesagt vor 2-3 Wochen das ist mein Enkel auf ganz mysteriöse Weise gestorben und jetzt habe ich in der Zeitung gelesen die ist mit diesem Gift jetzt guck doch mal ob mein Enkel nicht auch dieses Gift hat,

00:34:04: dann haben die das gemacht bei kokkedal die ich mir aber immer noch Proben will zurückbehalten da fand man dann genau dieses Gift.

00:34:11: Und dieses Opfer war ein Bekannter des Täters,

00:34:14: die letzten Telefongespräche waren mit dem Täter geführt man hat dann den Person ermittelt man hatte so dann natürlich auch das ausweisfoto von dem Angeklagten dann.

00:34:23: Dem Studenten vorgelegt und sagt ja der war das und damit hat man das aufgeklärt,

00:34:28: aber wenn die Großmutter nicht angerufen hätte dann hätten die Polizei nie die Verbindung zwischen diesen beiden Fällen herstellen können ja das fand schon eine tolle bei dem dritten hatte man auch keine Verbindung zum Täter sind der war ja in diesem Tag rum dann gefunden worden,

00:34:42: da war doch noch einer,

00:34:44: zwei fehlen noch das war der erste dessen Mutter angerufen hat und dann noch zwei weitere und der Versuch aufgeklärt wurde das nach meiner Erinnerung nach wirklich durch diesen Anruf der Großmutter und hatte den Studenten mit den der Täterbeschreibung mit dem Licht.

00:34:57: Und über den den ersten Fall hatte man den Hinweis auf die Person des Verurteilten.

00:35:02: Dann konnte man das Zusammenbringen und weiter ermitteln die genaue Reihenfolge jetzt zwischen den anderen Morgen und dem Versuch das weiß ich nicht mehr so das ist das eine das zweite ist das ist ja natürlich schon auch außergewöhnlich 3 vollendete Tötungsdelikte und 1 versucht.

00:35:18: Und die Persönlichkeit des Angeklagten die blieb eigentlich unklar natürlich so untersucht worden und wir haben auch reingeschrieben hat das aus habt ihr gemacht hat immer so ein bisschen noch geklaut,

00:35:28: Laptop oder sowas hab gerade hier stehen dass ich meine Erinnerung Apollo mai 2012 und da hatte er Kreditkarten knapp 500 € erbeutet,

00:35:38: und das war schon mehr oder weniger er hat er hat auch gerade an der Beute gemacht aber.

00:35:43: Wenn ich alle Beteiligten sagen also so so letztendlich klar warum der das gemacht hat diese üblen taten das ist nicht so richtig herausgekommen.

00:35:55: Es gibt

00:35:56: noch zwei andere Punkte im zusammenhängen in die ich mich erinnern kann er war Hochstuhl zieht gefährdet er setzte alles daran sich umzubringen habe das ja auch drei Monate nach unserem Urteil dann geschafft

00:36:05: und als ich den Fall kriegte wurde der rund um die Uhr an allen 4 Extremitäten gefesselt.

00:36:12: Der lacht wie ein Käfer auf dem Rücken und ab und zu wurde dir mal losgebunden unter Aufsicht.

00:36:16: So habe ich den schon bekommen das habe ich nicht angeordnet ich habe nicht damit angefangen aber ich habe weiter gemacht.

00:36:23: Wurde ich da irgendwie so ein schlechtes Gewissen hatte also damit zu heftigen Maßnahmen und wirklich jemanden daran hindern muss sich selbst umzubringen also dass ich habe das auch nicht weiter geprüft.

00:36:35: Mach das wie gesagt fortgeführt weil ich und das war auch richtig dass der zweite Punkt dieses Verfahren durchführen wollte im Interesse der der Opfer und der Angehörigen.

00:36:45: Und ich kann mich daran erinnern dass ich mit einer Mutter noch gesprochen habe das war die Mutter.

00:36:53: Für die Tochter von der Großmutter ich glaube das war dann dieselbe Familie die war jeden Tag da jeden Prozess doch kam die und hat die gesamte Verhandlung dass ich angeguckt.

00:37:01: Dann habe ich die mal angesprochen habe gesagt also vermuten sie sich ja auch was zu der hat ja auch was rechtsmedizinisches Gutachten gehört und sonst war es die ganze Verhandlung war sie da da sagte sie nur glaube ich meine das bin ich meinem Sohn schuldig.

00:37:14: Das hat mich auch beeindruckt dann fand ich das auch gesagt ist richtig also dieses Verfahren zu führen egal was das für den Angeklagten bedeutet.

00:37:23: Das muss so gut wie möglich aufgeklärt werden das gehört vor Gericht da gab es keine Alternative.

00:37:31: Liegt es aus ihrer Sicht in der Natur des Menschen dass sowas passieren kann und dass sowas eben auch Menschen passiert meistens sind es ja Männer die

00:37:40: als völlig normal gelten und wo auch jeder sicherte sagen würde in der Gerichtsverhandlung beim Gutachten der ist normal trotzdem hat er die Tat begangen ist es für Sie.

00:37:50: Sowas gibt es aber das kann man glaube ich nicht so verallgemeinern das ja nun auch Kritik angesetzt ist

00:37:56: nicht den Mörder nicht den Tod Schläger das ist ist sehr vielfältig sagen wir mal vorsichtig mehr als die Hälfte haben eine Biographie die ich nicht haben möchte bekomme doch aus schlechten Verhältnissen und um Leben unter schlechten Verhältnissen das muss man schon sehen.

00:38:10: Aber nicht da gibt's viele da müssen sind Kriminologen Fragen also ich dich bearbeite meine Fälle und führe da keine Statistiken verallgemeinerter da nicht da ist jeder Fall anders und muss,

00:38:22: Freunde werden,

00:38:23: wir haben viel über Urteile geredet über lebenslang lebenslang mit der besondere Schwere der Schuld heftige Urteile vor allem heftige Folgen für die Angeklagten die natürlich auch heftiges angerichtet haben.

00:38:37: Taten sind ja auch fürchterlich gewesen und das schlimmste was man machen kann einem Menschen das Leben zu nehmen,

00:38:42: es gibt aber auch durchaus in ihrer berufsbiographie Freisprüche und zwar Freisprüche in Fällen.

00:38:49: Von mutmaßlichen Tätern die in erster Instanz schuldig gesprochen sind sogar zu Lebenslagen mir fehlt der Fall der,

00:38:59: Berlinerin ein die vor den Augen ihres Kindes getötet wurde als der Fall verhandelt wurde war es 33 Jahre her weil sie diesen Fall verhandelt haben das Landgericht

00:39:11: also sie haben einen dann schon 62-Jährigen freigesprochen er war zuvor zwei Jahre in Untersuchungshaft gewesen und war zuvor auch verteilt worden zu lebenslang weil er diese Frau

00:39:22: umgebracht hat aus Sicht der ersten verhandelten Schwurgerichtskammer hier ist das leicht einen Menschen

00:39:30: der eigentlich sein Leben lang sitzen müsste plötzlich frei zu sprechen und da auch auf sich zu laden,

00:39:39: die Verantwortung dafür dass das Kind was er überlebt hat was er im Prozess ausgesagt hat niemals,

00:39:46: seinen Frieden finden wird vielleicht oder der Rechtsfrieden in dem Verfahren nicht gefunden wird weil der Täter letztlich nicht bekannter wie schwer ist es zu ertragen dass ein Mensch,

00:39:57: das Urteil wurde rechtskräftig das ein Mensch zwei Jahre unschuldig in Haft sitzt und lange lange Zeit,

00:40:04: es ertragen muss als schuldig zu gelten für einige oder zumindest schuldig zu sein aus Sicht der Ermittler.

00:40:11: Das ist ein Punkt der vielleicht eine Besonderheit im Schwurgericht ist,

00:40:16: normalerweise kann ich sagen wenn es nicht reicht zur Verurteilung dann muss ich halt eben freisprechen.

00:40:21: Was ist ich bei Betäubungsmitteln gut finde ich es richtig keine Bande dann ist es eben keine die Volksgesundheit wird's vertragen.

00:40:29: Oder beim Ladendiebstahl kann ich auch vielleicht eher sagen okay weiß ich nicht im Zweifel zugunsten für den Angeklagten.

00:40:37: Das finde ich geht beim Tötungsdelikt und dieses ein gutes Beispiel nicht so einfach also wenn man das habe ich dann in der Urteilsbegründung auch gesagt.

00:40:46: Frei spricht dann bleibt da was offen das ist unbefriedigend eigentlich so ein schweres Delikt gehört aufgeklärt und auch bestraft.

00:40:55: Und wenn das nicht gelingt dann ist das nicht gut was ich eigentlich ist besser wenn für jeden zwei einen eindeutig eine vorsätzliche Tötung also das ist ja klar.

00:41:04: Bin also dafür auch jemand bestraft wird und das ist eben dann kann man sich das also im Schwurgericht nicht so leicht machen.

00:41:12: Musste sich schon mehr Mühe geben und länger überlegen ob es wirklich nicht reicht in diesem Fall hat es eben nicht gereicht wir dürfen nur verurteilen,

00:41:22: wenn wir wirklich davon überzeugt sind.

00:41:25: Und hier sind zwei Hürden gewesen die Täterschaft da will ich jetzt nicht drauf eingehen aber der Fall war so lange auch zurückliegend.

00:41:33: Das nur noch wegen Mordes verurteilt werden konnte und dann muss ich auch ein Mordmerkmal feststellen und wenn ich aus dem das nicht kann nur sagen kann er hat das Opfer getötet aber über den Mordmerkmal bin ich mir nicht so sicher dann,

00:41:46: das ist Wille des Gesetzgebers an die nicht gebunden bin unabhängig davon halte es auch für richtig dass irgendwann mal Verjährung eintritt da muss ich ihm auch freisprechen.

00:41:56: Und sie sagen oder ich habe es auch selber gesagt dieses unbefriedigende eines Freispruchs,

00:42:01: was ich auch sehe aber auf der anderen Seite und die haben ja auch die Nebenkläger nicht ein weiteres Mal Rechtsmittel eingelegt immerhin wird ja die Sache,

00:42:09: in einer Gerichtsverhandlung mit aller Sorgfalt die ein Schwurgericht aufbringen kann verhandelt und die Fakten kommen auf den Tisch.

00:42:17: Das ist ja nicht das irgendwie Staatsanwalt das einstellt und und gar nichts passiert es gibt die Gerichtsverhandlung und man guckt sich das an und dann sagt das Gericht hinterher das.

00:42:27: Reicht uns nicht unbegründet das also ein bisschen Rechtsfrieden muss das auch herstellen also bis wird verhandelt ist gut alles erörtert.

00:42:36: Die Nebenkläger haben die Möglichkeit sich in den Prozess einzubringen die Staatsanwaltschaft ist dabei die Verteidigung der Angeklagte bringen ihre Sichtweise.

00:42:46: Und dann muss das Gericht entscheiden und wenn es dann nicht reicht ja dann muss ich frei sprechen.

00:42:51: Aber zwei Juristen drei Meinungen ist gab ein Urteil es gab zwei Jahre Untersuchungshaft oder wurde er auch immer wieder drüber befunden ob das weitergehen kann wie kann das sein fragt man sich wenn man diesen Fall,

00:43:04: sich anguckt was was sagen sie dazu was ich halte unser Otto für richtig und das verurteilende Urteil für falsch.

00:43:11: Gut das ist meine Meinung aber Details kann ich jetzt nicht eingehen da müsste ich mir diese Urteile auch noch mal angucken vielleicht die hätten keine Kollegen Schelte machen aber das ist meine Meinung ich habe mit diesem Freispruch.

00:43:22: Bei allem da Schwierigkeiten des gesetzlich nicht gefällt aber eigentlich nein das die Entscheidung war richtig dazu stehe ich auch.

00:43:30: Aber sie haben soweit recht Richter können auch unterschiedlich entscheiden der eine Richter kann verurteilen und der andere spricht frei.

00:43:37: Ist möglich und das ist letztendlich auch richtig,

00:43:42: wenn man wie im Grundgesetz steht die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut dann vertraut man sie Menschen an und die sind nicht alle gleich es gibt da auch Fehler das will ich auch,

00:43:51: deutlich sagen es gibt falsche Urteile das passiert.

00:43:57: Und wenn sich dann gerade auch die Medien dann nur schrecklich aufregen skandalurteil und so weiter da kann ja sein mag sein das ist ein falsches Wort Teil aber wir haben als Richter zum Glück.

00:44:07: Immer noch eine zweite Instanz unsere Urteile können überprüft werden es hat der Chirurg nicht und.

00:44:15: Geht nicht anders sind die Alternative wäre der rechtsprechungs automate der ist mir irgendwie gar nicht irgendwie zu schaffen ist dazu ist diesen die Fälle zu zu unterschiedlich.

00:44:24: Und ob der den besser wäre.

00:44:26: Ja das ist ja jetzt auch hier so moderne Diskussion liege Tech weiß Nina gucken sie da aber wenn sie da ist ist das deutsche System haben dass die Rechtsprechung.

00:44:36: Richtern anvertraut ist dann gibt es auch,

00:44:39: unterschiedliche Charaktere und vielleicht im selben Fall auch unterschiedliche Entscheidungen von denen eine falsch ist jetzt kann man sich überlegen wie verhindere ich falsche Entscheidungen.

00:44:50: Gehört ein Möglichkeit ist in dem die Rechtsmittelinstanz und das ist ja auch sehr gut.

00:44:55: Und die andere da sehe ich keine Möglichkeit mehr gibt Ihnen die Auswahl und Ausbildung der Richter noch zu verbessern.

00:45:02: Alle Rechte haben ein Jurastudium hinter sich dann sind sie zwei Jahre refonda und dann haben sie auch noch drei Jahre Probezeit hier in der Justiz.

00:45:09: Also nur zu sagen sie müssten drei Jahre begriffen da sein und 6 Jahre Probezeit haben ob das noch so viel bringt.

00:45:15: Was ich habe da keinen Konzept also in der Personalauswahl ja noch was rauszuholen das sehe ich nicht also die Richter auch hier in Berlin sind eigentlich gut aber unterschiedliche Entscheidungen,

00:45:27: wird es geben im selben Fall der eine entscheidet in so der andere so natürlich jetzt nicht willkürlich und und und völlig krass daneben aber ist,

00:45:35: gibt wirklich Punkte wo man sagt dem einen reicht zur Verurteilung und dem anderen nicht da gibt es keinen Sarah Grenze der eine sitze da und der andere zieht sie dort und.

00:45:45: Dafür sind auch 3in in der Kammer hier Behörde in dem Schwurgericht drei Berufsrichter und und und zwei Schöffen.

00:45:52: Und mehr kann man da nicht machen aber das sehe ich schon das ist das durchaus gibt Unterschiede wie man das bewertet und die sind Fahrlehrer.

00:46:00: Könnten mit anderer Begründung für sattes das andere Urteil von den richtigen und andere Begründung hätte man möglicherweise auch zur Verurteilung kommen könnten also das sagt istenmeyen nach wie vor unsere Entscheidung ist richtig aber völlig ausschließen,

00:46:14: dass man da auch eine Verurteilung hätte begründen können kann ich nicht aber mir hat's da wir ja nicht gar nicht sagen.

00:46:21: Uns hat es nicht gereicht und das ist dann die richtige Entscheidung aber ich sage es noch einmal im Schwurgericht.

00:46:29: Habe ich mir das nie leicht gemacht und wenn ich darüber nachdenke so sind es eher die Freisprüche nur die ich mir noch Gedanken mache.

00:46:38: Als die Verurteilung ist vielmehr Verurteilung aber die hat die paar Freisprüche da denk ich schon drüber nach.

00:46:44: 12 Verurteilung auch aber bei jedem Freispruch warum ist das so angeklagt wird ja nur von der Staatsanwaltschaft nach sorgfältiger Ermittlungen der Mordkommission.

00:46:53: Da mir nun schon viele schlaue Leute sich vorher Gedanken gemacht.

00:46:57: Und sind zu dem Ergebnis gekommen dass der Angeklagte höchstwahrscheinlich der Täter ist wer ist dann wird es ja Angeklagten dann müssen wir uns noch Gedanken machen ob wir die Hauptverhandlung eröffnen.

00:47:07: Also wenn man in die Gerichtsverhandlung geht geht man ja auch nicht davon aus dass man verurteilt sonst durfte man gar nicht mit der Hauptforderung anfangen deshalb sind die Freisprüche,

00:47:16: seltener als die Verurteilung.

00:47:18: Wegen Pension etwas verfrüht wie geht's jetzt weiter nein habe ich mir noch keine konkreten Gedanken gemacht ich gehe etwas früher in Pension.

00:47:28: Weil ich den Sommer haben wollte ohne Arbeit.

00:47:31: Und nicht in dunkler Jahreszeit pensioniert werden wollte weil ich dann fürchte dann dann wird man also schwermütig,

00:47:39: jetzt bei bei schönem Wetter wo man viel draußen sein kann was ich auch vorhabe ist es vielleicht besser und da und das ist der Grund weshalb ich sieben Monate früher aufhöre.

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